Grüne für Enteignungen von Wohnungseigentümern
Ob den Münchner Wählern der Grünen in den hippen, luxussanierten Altbauvierteln wirklich klar war, wen sie bei der Landtagswahl im Oktober letzten Jahres ins Maximilianeum geschickt haben? Man kann leicht von Buntheit, Weltoffenheit, Klimaschutz und Willkommenskultur reden, wenn man mit dem dicken SUV zum Bioladen fährt, im Schwabinger Edel-Café seine Latte macchiato schlürft und glaubt, dass die Politik, die man mit behaglichem Bauchgefühl unterstützt, immer nur andere betrifft.
Auch wenn die Grünen heute meist nichtssagendes Wellness-Vokabular im Munde führen, sind sie noch immer eine Partei mit ausgesprochen linker, sozialistischer Ausrichtung. Die Fraktionsvorsitzende der Berliner Grünen, Antje Kapek, hat dies kürzlich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht: Angesichts des knappen Wohnraums dürften auch Enteignungen kein Tabu sein.“ Noch hat sie große Wohnungsunternehmen im Visier, aber gemäß der bekannten Salamitaktik ist zu erwarten, dass irgendwann auch alle „Reichen“ betroffen sind, die in den Augen linker Gleichmacher über „zu großen“ Wohnraum verfügen.
Noch konkreter hat sich letztes Jahr die Berliner Linke – der Koalitionspartner der Grünen im rot-rot-grünen Senat – bei ihrem Landesparteitag für „das Instrument der Enteignung […] zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur wie zum Beispiel Kita- und Schulplätzen“ ausgesprochen.
Wer jetzt meint, solche Ideen beträfen nur Berlin, sei darauf hingewiesen, dass Baustadträte und Immobilienökonomen wie Tom Krebs von der Universität Mannheim weitreichende staatliche Eingriffe auch in München und anderen Städten fordern. „Ein Drittel sozial geförderte Wohnungen in Neubauquartieren“ ist laut Krebs „ein vernünftiger Anteil“. Das Ziel sei, „dass Arm und Reich Wand an Wand leben“. Eine Segregation berge nämlich „sozialen Sprengstoff“ und führe dazu, „dass dann Leute wie Donald Trump gewählt werden“.
Hinter der sozialen Fassade verbirgt sich also eine sozialistische Agenda: Den „Reichen“ und „Bessergestellten“ – nach linksgrüner Auffassung eigentlich jeder Steuerzahler ab einem mittleren Einkommen – soll es letztlich unmöglich werden, sich in Speckgürtel und Szeneviertel, wo sie die Folgen linksgrüner Wahlentscheidungen nicht ausbaden müssen, zurückzuziehen. Staatliche Planwirtschaft soll diese Gleichheitsutopie verwirklichen – durchaus mit Hilfe von Enteignungen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/...usbesitzer-enteignen.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/...en-Wand-an-Wand-leben.html
Auch Enteignungen schaffen nicht mehr Wohnraum.
Damit lässt sich nur das Mietpreisniveau niedrig halten
bei gleichzeitigem Investitionsstillstand.
Jetzt bekommen die die Wohnungen, die am meisten bezahlen,
nachher die mit den besten Beziehungen.
Der Notstand mit knappen Wohnraum wird sich damit nicht verbessern,
sondern verschlechtern.
https://www.ariva.de/forum/brd-ddr-2-0-562121?page=0#jumppos4...
Gerade noch mal gutgegangen. *gg*
Im Grundgesetz heißt es übrigens: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Ob das auch Wohnungen und Häuser mit einschließt, muss im Zweifel erst noch vor Gericht ausgekegelt werden.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/...gnung-grundgesetz-1.4401143
https://de.wikipedia.org/wiki/...cheid_zum_Tempelhofer_Feld_in_Berlin
Von daher sind dem Senat die Hände gebunden.
Und bei dem Brief von Palmer geht es doch um brachliegende Grundstücke, also wie es im GG steht "Grund und Boden" und nicht um Gebäude oder Immobilien allgemein.
Entscheidest Du eben nicht, denn Du mußst Dich an Gesetze, Verordnungen und Satzungen halten.
Du darfst z. B. mit einem Formel 1-Rennwagen nicht am Straßenverkehr teilnehmen, ansonsten wird der beschlagnahmt.
Wenn Du ein Baugrundstück in einem Baugebiet kaufst, bist Du nach dem Baugesetzbuch und auch fast allen Bausatzungen dazu verpflichtet, das Grundstück binnen einer bestimmten Frist zu bebauen, ansonsten kann es enteignet werden oder gar, wenn es bereits vertraglich verankert ist, zum Verkaufspreis abzüglich seiner Kosten an den Verkäufer zurückfallen. Damit soll sichergestellt werden, daß das Objekt Grundstück tatsächlich dem vorgeschriebenen Zweck zugeführt wird und nicht lediglich der Spekulation auf höhere Preise dient.
Es ist kein Sozialismus, gegen Bodenspekulation mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten, die demjenigen, der die Zuwiderhandlung vornimmt, auch wirklich wehtun. §176 des Baugesetzbuches stammt aus dem Jahr 1960, damals hieß der Bundeskanzler Konrad Adenauer. Ich wußte noch gar nicht, daß der Anti-Sozialist neuerdings Sozialist ist!